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Geldwäschereibeauftragter -
Die FMA (Finanzmarktaufsicht) hat kürzlich ein neues Rundschreiben zum Thema „
Geldwäscherei-
Darin wird die organisatorische Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB) erläutert, seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB.
Ausdrücklich hält das Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw. Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu berichten hat.
Er hat im Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen. Dazu ist er mit den dafür erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Welche Funktionen mit einander vereinbar sind und die Frage der Auslagerung des GWB werden ebenso behandelt wie Interessenskonflikte.
Das FMA-
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