FMA zu Geldwäsche - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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FMA zu Geldwäsche

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 5_12

Geldwäschereibeauftragter - Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung   
Die FMA (Finanzmarktaufsicht) hat kürzlich ein neues Rundschreiben zum Thema „
Geldwäscherei-Beauftragte(r) zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" veröffentlicht.

Darin wird die organisatorische Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB) erläutert, seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB.  

Ausdrücklich hält das Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw. Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu berichten hat.
Er hat im Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung  sicherzustellen. Dazu ist er mit den dafür erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Welche Funktionen mit einander vereinbar sind und die Frage der Auslagerung des GWB werden ebenso behandelt wie Interessenskonflikte.  

Das FMA-Rundschreiben wurde auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) erstellt und kann
hier runtergeladen werden....


Mehr dazu können Sie hier nachlesen....


 
 
 
 
 
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