B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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B2B-Newsletter > NL 3/20
Dr. Haslinger zu PIM Gold Insolvenz:
120 Mio. Euro Gold könnte nicht vorhanden sein. Was nun?

Mit PIM Gold droht ein neuer Anleger-Skandal rund um Gold. 10.000 Anleger könnten betroffen sein. Es soll eine Lücke zwischen aufgefundenem Firmenvermögen und Kundeneinlangen von 120 Mio. Euro bestehen. Gründer und Geschäftsführer wurden wegen Betrugsverdacht in Untersuchungshaft genommen. Auch in diesem Fall sollen Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern vorliegen, die das Vorhandensein des Goldes bestätigen.

Das alles lässt Erinnungen an den
GoldProfessionell-Fall wach werden, bei dem viele Anleger Geld verloren haben und über den wir in den letzten Monaten mehrmals berichtet hatten. Einige der dort kundgetanen Überlegungen und Strategien könnten auch im neuen Fall zum Erfolg führen. Zum Nachlesen:

RA Dr. Haslinger über Ansprüche gegen Hausbank, hier...
RA Dr. Haslinger über Neues von der Prozessfront, hier...
RA Dr. Korisek über OLG-Urteil zu GoldProfessionell, hier...
RA Dr. Neumayer zum Gold-Skandal, hier...
RA Dr. Haslinger: Urteil zu GoldProfessionell lässt Anleger hoffen, hier...
RA Dr. Korisek: Muster-Urteil zu GoldProfessionell, hier...

Doch was soll man nun tun? Was soll man betroffenen Kunden raten? Dazu haben wir mit Dr. Wolfgang Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte gesprochen. Das Gespräch finden Sie unten anbei.


Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79
Wagner, B2B: Sehr geehrter Herr Dr. Haslinger, sie vertreten inzwischen zahlreiche geschädigte PIM Gold Anleger. Können Sie uns einen Überblick über den aktuellen Stand geben?

Dr. Haslinger, NWHP Rechtsanwälte: Sehr gerne. Laut aktuellen Pressemeldungen dürften rund 10.000 Anleger von der Insolvenz betroffen sein. Die PIM Gold GmbH (PIM Gold) sowie ihre Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) haben bereits im September 2019 einen Insolvenzantrag gestellt und wurde im Dezember 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet.
 
Der Gründer und Geschäftsführer der PIM Gold GmbH wurde wegen Betrugsverdacht in Untersuchungshaft genommen.
Die Behörden werfen ihm und vier weiteren Beschuldigten
gewerbsmäßigen Betrug in Millionenhöhe vor. Laut Staatsanwaltschaft, welche bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, sind die Goldbarren tatsächlich nicht eingelagert worden, stattdessen seien Anleger mit den Geldern neuer Anleger ausbezahlt worden. Die Lücke zwischen aufgefundenem Vermögen und Kundeneinlagen beträgt nach jüngsten Angaben € 120 Millionen. Es ist daher zu befürchten, dass der Großteil des Kundengoldes möglicherweise tatsächlich nicht vorhanden sein dürfte.

Wagner, B2B:
Das Ganze erinnert doch sehr an die GOLDProfessionell-Pleite. Auch dort wurden Goldansparpläne verkauft und gingen die Gesellschaften im Jahr 2016 in Insolvenz. Sehen Sie hier Parallelen?

Dr. Haslinger, NWHP:
Ganz richtig. Auch hier kauften Anleger Edelmetallsparpläne, so wie bei PIM-Gold auch. Wie sich dann herausstellte, waren allerdings kaum Edelmetallbestände vorhanden. Für diese Anleger konnte von unserer Kanzlei überaus erfolgreich in Österreich prozessiert werden und letztlich ein großer Erfolg für die geschädigten Anleger erzielt werden. In mehreren wegweisenden Urteilen wurde vom Obersten Gerichtshof entschieden, dass der Rechtsanwalt und Notar, welcher vorgab, die Bestände kontrolliert zu haben, für den entstandenen Schaden vollumfänglich, dh zu 100%, Schaden- und Kostenersatz leisten muss. Auch wurde ausjudiziert, dass geschädigte Anleger in derartigen Fällen (auch) ausländische Verantwortliche vor österreichischen (!) Gerichten (Gerichtsstand Österreich) klagen können, was in der Regel einen erheblichen Vorteil, insbesonders eine Kostenersparnis bedeutet. Dieser Umstand, nämlich die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Verantwortung ausländischer Organe vor einem österreichischen Gericht, kann auch in der PIM-Gold Pleite noch sehr relevant werden.

Wagner, B2B:
Was können denn die Anleger, welche „sicher“ in PIM-Gold anlegen wollten, nunmehr tun?

Dr. Haslinger, NWHP:
Unsere Kanzlei hat inzwischen ein Paket für geschädigte Anleger geschnürt, welche durch Einmalerlag bzw. im Rahmen eines Goldsparplans (oder ähnlichen Investitionsmodellen) ihr Erspartes in Produkte der PIM Gold investiert haben.
 
Hierbei verfolgt unsere Kanzlei verschiedene Wege, die sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur sind. Dazu zählt die rechtliche Prüfung (i) der Verantwortung jener Personen, die (vorgebliche) Kontrolltätigkeiten durchführten (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte in Deutschland; dahinter stehende Haftpflichtversicherungen), (ii) der Verantwortung der Geschäftsführer der PIM GOLD (Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren) sowie (iii) die Verantwortung der österreichischen Finanzmarktaufsicht bzw. deutsche BaFin. Im Rahmen der laufenden von meiner Kanzlei geführten Recherchen ist nicht auszuschließen, dass weitere Personen/Gesellschaften zur Verantwortung zu ziehen sein werden.

Wagner, B2B:
Wie können sich geschädigte Anleger an Sie wenden?

Dr. Haslinger, NWHP:
Auf unserer Hompage www.nwhp.at werden wir ein Gruppeninterventionsformular hinterlegen. Damit können die Anleger gegen ein Honorar von 3% (inkl. Agio) der veranlagten Summe die soeben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erhalten die Anleger laufend brandaktuelle Rundschreiben über den weiteren Verlauf der Ermittlungen – schließlich kommen jeden Tag neue Informationen ans Tageslicht!

Wagner, B2B:
Warum sollten sich geschädigte Anleger in einer Gruppe zusammenschließen?
 
Dr. Haslinger, NWHP: Unsere Kanzlei ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich Anlegerrecht sehr erfolgreich tätig. Aus unseren Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten haben Anleger, die sich zusammenschließen und gemeinsam gezielt vorgehen, erheblich bessere Chancen ihren Schaden ersetzt zu erhalten, als jene Geschädigte, die sozusagen als „Einzelkämpfer“ agieren. Die Bündelung von Knowhow bei Aufarbeitung, Recherche und Führen von Prozessen gegen diverse Anspruchsgegner ermöglichen dem Einzelnen (der Gruppe) mit verhältnismäßig erschwinglichen Kosten überproportionale Erfolge zu erzielen.

Wagner, B2B:
Wie sieht es mit der Verjährung aus?

Dr. Haslinger, NWHP:
Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich immer, so früh als möglich zu handeln und einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Wagner, B2B:
Bieten Sie einen Service für Rechtschutzversicherte an?

Dr. Haslinger, NWHP:
Sollten die Anleger über eine Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz- bzw. Vertragsrechtschutz-Pakete notwendig) verfügen, können Kosten im Idealfall zur Gänze nach Deckungsprüfung von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Da diverse Obliegenheiten gegenüber der Rechtschutzversicherung zu beachten sind, sollten sich Anleger jedenfalls zügig an unsere Kanzlei wenden. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen für unsere Mandanten gerne die Schadensmeldung.

Wagner, B2B:
Vielen Dank für das Gespräch.

Dr. Haslinger, NWHP: Gerne. Ich halte Sie und Ihre Leserschaft weiter am Laufenden, damit möglichst viele Geschädigte über Ihren B2B-Newsletter erfahren, welche Chancen man als Geschädigter nun noch hat. Hier kommen uns die diversen Urteile (u.a. auch des OGH) sehr zugute, die wir im GoldProfessionell-Verfahren erzielen konnten.
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